Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsübersicht


§ 1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die DDD Engineers GmbH, Ligusterweg 6, 86453 Dasing, (nachfolgend „Hoster“ genannt) mit ihren Kunden schließt. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2

Die vertraglichen Leistungspflichten des Hosters ergeben sich vollumfänglich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn sich der Hoster mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

1.3

Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einzelne zusätzliche Produkte und Dienstleistungen zusätzlich spezielle Bedingungen, die unter ............. abrufbar sind. Soweit für den Hoster die Geschäftsbedingungen Dritter Vertragsgegenstand werden, ist der Kunde - soweit er Sub-Provider/Reseller ist - seinerseits verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen in die Verträge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“) wirksam einzubeziehen.

1.4

Der Kunde ersetzt dem Hoster alle Schäden und stellt den Hoster auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die daraus entstehen, dass

  • der Kunde es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, die Geschäftsbedingungen des jeweilig betroffenen Dritten zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Endkunden zu machen;
  • der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig nicht den in den Geschäftsbedingungen des jeweilig betroffenen Dritten geregelten Verpflichtungen nachkommen oder für die Domainregistrierung erforderliche Anforderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen;
  • der Endkunde dem Hoster im Rahmen des vorliegenden Vertrages oder der dem Vertrag zugrunde liegenden Domainregistrierung wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden in Anspruch nimmt.

§ 2 Pflichten des Hosters, Leistungs- und Preisänderungen

2.1

Der Hoster erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Entwicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.2

Der Hoster kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern,

  1. soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird oder
  2. soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische, rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde oder
  3. soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden. In diesem Fall wird der Hoster die unwirksame durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich wirksame AGB ersetzen.

Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich entsprechend des nachfolgenden Absatzes (3).

2.3

Der Hoster ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.

2.4

Der Hoster wird die Änderungen gemäß Absatz (2) dem Kunden schriftlich per E-Mail mitteilen. Sofern der Kunde nicht mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen schriftlich per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Der Dienstanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Der Hoster behält sich vor den Vertrag in diesem Fall zum nächst möglichen Zeitpunkt fristgerecht zu kündigen.

2.5

Der Hoster ist berechtigt, soweit dies zwingend erforderlich (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) ist, die IP-Adressen zu ändern. Eine Änderung von IP-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.

2.6

Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, sind die hierbei kommunizierten Termine für die Anschaltung als “früheste Termine für die Anschaltung” zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aus der Nichteinhaltung eines solchen Termins kann sich grundsätzlich kein Verzug ergeben.

§ 3 Preise und Verzug

3.1

Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart wurden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Hosters. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch den Hoster Gegenstand des Vertrages ist, wird der Hoster diese erst nach Zahlung der Anschlusskosten und der Mietkosten für die ersten 3 Monate geschuldeten Entgelte anschalten. Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlängerungszeitraum jeweils im Voraus fällig und ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen Verlängerungszeitraums zu zahlen. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus fällig. Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2

Soweit der Kunde den Hoster ermächtigt, fällige Entgelte von einem vom Kunden benannten Konto einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Eine erteilte Einziehungsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf alle vom Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung mitgeteilten Bankverbindungen und umfasst sämtliche vom Kunden innerhalb der Vertragsbeziehungen gegenüber dem Hoster geschuldeten Zahlungen. Schlägt die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehl oder wird diese auf Veranlassung des Kunden rückgängig gemacht, ist der Hoster berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist der Hoster berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 pro fehlgeschlagener Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. eine Trafficpauschale), ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch, so ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

3.4

Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die der Hoster nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), eintreten. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbesondere auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über einen Zeitraum von maximal einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

3.5

Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

3.6

Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, ist der Hoster bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen einer Billigkeitsabwägung gem. § 315 BGB berechtigt, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen und zu sperren. Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug gerät. Im Falle einer durch der Hoster vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde gegenüber dem Hoster hinsichtlich der vereinbarten Pauschalgebühren weiterhin leistungspflichtig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.

3.7

Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder für einen länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug, so ist der Hoster berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die für die gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann der Hoster das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall wird die für die gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

3.8

Sofern für den Kunden die Einstellung „Prepaid“ hinterlegt wurde (Standardvereinbarung), muss er zur Verlängerung eines Vertrages für ausreichende Deckung (Guthaben) sorgen. Sollte das Konto des Kunden für einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nicht über ausreichend Deckung verfügen, wird der Hoster den Vertrag nicht abschließen oder verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom Kunden hinterlegten Daten auf den Servern des Hosters nach einer Wartezeit von zwei Wochen gelöscht. Der Kunde wird über die Löschung per E-Mail informiert.

§ 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1

Die Internet-Webserver des Hosters erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Hosters liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 % der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Betriebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich, zuvor angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden dem Kunden per Email oder von dem Kunden selbst aktiv durch ein Opt-in zugelassenen Medien wie der Signal-App oder der Telegram-App bekanntgegeben. Soweit der Hoster eine Homepage eingerichtet hat, auf die Mitteilungen an Kunden bekannt gegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen. Der Hoster wird die Einrichtung einer solchen Homepage dem Kunden per Email mitteilen.

4.2

Der Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Hoster diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung). Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich des Hosters liegen und erbringt der Hoster diese Leistung auch nach schriftlicher Rüge des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem der Hoster diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

4.3

Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und -einschränkungen erfolgt wie in Ziffer 1 dieses Paragraphen beschrieben.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung

5.1

Der Kunde verpflichtet sich

  • keine Daten, Inhalte bzw. Informationen im Internet zu veröffentlichen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, insbesondere keine Phishing-Websites oder sonstige schädliche Programme und Inhalte (Viren, Trojaner etc.);
  • eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E-Mails pro Minute zu versenden;
  • anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen, sowie ausreichende, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und andere schädliche Programme (einschließlich deren Verbreitung) zu ergreifen;
  • der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, für alle Dienste und Zugänge sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei DDD verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
  • sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server des Hosters eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch des Hosters stören könnten;
  • dem Hoster erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  • alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste des Hosters ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze) und dies zu dokumentieren, sowie
  • die Erfüllung aller anwendbarer gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen.

5.2

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der Durchführung des Vertrages angegebenen und/oder übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, den Hoster unverzüglich zu informieren.

5.3

Soweit Serverleistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt es dem Kunden, vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln. Die Administration des Servers ist Aufgabe des Kunden.

5.4

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines virtuellen / dedizierten Servers allein verantwortlich.

5.5

Für die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste des Hosters erforderlich ist, ist der Kunde allein verantwortlich. Auch die allgemeine Administration der vom Hoster zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

5.6

Soweit Zugangskennungen, -passwörter und/oder persönliche Kennwörter aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden Dritten zur Kenntnis gelangen, trägt der Kunde das Risiko der missbräuchlichen Verwendung. Der Kunde hat den Hoster unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass dessen Zugangskennungen und –passwörter oder persönliche Kennwörter unbefugten Dritten bekannt sind. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangspasswörter bzw. persönlichen Kennwörter unverzüglich zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Persönliche Kennwörter sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Monate) zu ändern. Die Kennwörter sind vom Kunden so zu wählen, dass eine ausreichende Sicherheitsstufe gewährleistet ist (mindestens 8 Zeichen, Verwendung von Groß- und Kleinschreibung und von Sonderzeichen, keine aus dem persönlichen Umfeld des Kunden stammende Informationen, wie Geburtsdatum, Name der Kinder etc., vornehmliche Verwendung von Buchstabenkombinationen, keine Wörter einer Sprache). Bei einem dreimal hintereinander falsch eingegebenen persönlichen Kennwort oder dem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nutzung ist der Hoster berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend, regelmäßig bis zum Folgetag, zu sperren. Bei Webinterfaces erfolgt die Passwortänderung durch den Hoster in einem von ihm gewählten Zeitrahmen.

5.7

Der Kunde ist zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten, welche nicht auf den Servern abgelegt werden, verpflichtet (mindestens einmal an jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand in irgendeiner Weise verändert wurde, sowie vor jeder Installation von Hard- oder Software). Schäden aufgrund eines vom Hoster zu vertretender Datenverlustes werden nur ersetzt, soweit diese auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wären. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von DDD notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der DDD übertragen. Die Datensicherung kann gegen Aufpreis vom Hoster für den Kunden übernommen werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden gesondert angeboten und vereinbart.

5.8

Werden dem Hoster konkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten gem. Ziffer 5 (1) vorliegt, so ist der Hoster berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist. Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, ist der Hoster berechtigt, den Server, bis zur Beseitigung des Verstoßes gegen die Pflichten der Ziffer 5 (1) bzw. der Ausräumung des Verdachts vorübergehend vom Netz zu trennen. Der Hoster wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, den Verstoß zu beseitigen, insbesondere vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, bzw. darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 5 (1) nicht vorliegt. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internetseite aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung gegenüber dem Hoster erfolgt. Der Hoster wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht des Verstoßes gegen Ziffer 5 (1) entkräftet ist und die etwaige behördliche oder gerichtliche Anordnung aufgehoben wurde.

5.9

Bei einem erheblichen Pflichtverstoß gegen Ziffer 5 (1) ist der Hoster auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen. Darüber hinaus ist der Hoster berechtigt, bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen das Verbot des Veröffentlichens von beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten die Internetseite des Kunden zu löschen oder dauerhaft zu sperren und/oder die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben. Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, behält sich der Hoster zudem im vorgenannten Fall das Recht vor, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird der Hoster den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte der Hoster eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, wird die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchgeführt und der Kunden unverzüglich davon unterrichten. Die endgültige Löschung der Internetseite oder die Rückgabe der Domain an die Vergabestelle erfolgt erst, wenn kein milderes geeignetes Mittel, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, erkennbar ist.

5.10

Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. den Ziffern 5 (1) bis 5 (8) zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des dem Hoster aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens sowie den diesbezüglichen Aufwendungen für deren Beseitigung verpflichtet. Der Kunde stellt den Hoster von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die Ansprüche) frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

§ 6 Datenschutz

6.1

Der Hoster weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte, insbesondere die Vergabestellen übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Der Hoster wird dabei die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vor allem des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes beachten. Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, gilt in diesem Fall die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, welche über unser Kontaktformular angefordert werden kann. Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von Daten der Endkunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

6.2

Der Kunde kann jederzeit Auskunft bezüglich der von ihm beim Hoster gespeicherten Daten sowie im Falle der Unrichtigkeit deren Korrektur verlangen.

6.3

Es ist dem Kunden bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.

§ 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung

7.1

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Die Informationen sind vertraulich, wenn sie als solche gekennzeichnet wurden oder diese aus den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind Insbesondere der Bereich der Vertragsdurchführung und -abwicklung inkl. der dabei dem jeweiligen Vertragspartner offenbarten, technischen Aspekte sowie alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

7.2

Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung bestehen nicht für Informationen

  • welche bereits nachweislich öffentlich zugänglich sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, öffentlich zugänglich werden,
  • welche nachweislich vor Erhalt durch eine Partei schon rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung im Besitz der anderen Partei waren oder ihr bekannt waren, oder
  • welche einer Partei nachweislich durch Dritte rechtmäßig ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung offengelegt wurden, oder
  • welche nachweislich durch eine Partei ohne Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden, oder
  • nachweislich offenkundig sind oder offenkundig werden, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, oder
  • welche durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben wurden, oder
  • welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. richterlicher Anordnung preiszugeben sind.

7.3

Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten haben die Vertragsparteien sicher zu stellen, dass diese, ebenfalls unbefristet, jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulichen Informationen unterlassen und dies zu dokumentieren.

7.4

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung impliziert, dass die Vertragsparteien sorgsam mit den vertraulichen Informationen umzugehen haben und diese ebenso schützen, wie sie es bei eigenen vertraulichen Informationen handhaben.

7.5

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsende fort.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche

8.1

Die Haftung des Hosters für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

8.2

Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Hoster haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Hoster haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die Haftung für Verzug und vom Hoster zu vertretender Unmöglichkeit wird zudem auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.

8.3

Der Hoster haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standardsoftwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für vom Hoster zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.

8.4

Beruht die Haftung des Hosters auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist die Haftung des Hosters gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte dem Hoster gegenüber haftet, es sei denn, der Hoster, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

8.5

Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.6

Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt der Hoster, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich des Hosters liegen, keine Haftung. Der Hoster haftet auch nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet der Hoster bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände.

8.7

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Hosters.

8.8

Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sonstigen Inhalte von dessen Endkunden nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht des Hosters besteht nicht.

8.9

Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Hoster aus vertraglichen Nebenpflichtverletzungen, wie die kurzfristige Unterschreitung der Datengeschwindigkeit, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die der Hoster, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.10

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an den Hoster gezahlt hat.

8.11

Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

§ 9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

9.1

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

9.2

Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen. Für den Hoster liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

  • der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
  • der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als einem Monat dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem einmonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät und der Hoster dies erfolglos angemahnt hat.
  • Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Hoster liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

9.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.

9.4

Der Hoster ist nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht verpflichtet, ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend.

9.5

Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

9.6

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Hoster dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung für einen Zeitraum von vier Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Hosters bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

10.2

Erfüllungsort ist in allen Streitfällen der Sitz des Hosters.

10.3

Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Augsburg. Der Hoster kann auch am Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.

10.4

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

10.5

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hosters zulässig.

10.6

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

44

Laufende Server

512

IPv4 Adressen

4,3

Trustpilot Score